Jugendausbildung

Musikinstrumentenausbildung

Die Ausbildung wird über die Musikschule Krauchenwies organisiert. Diese verteilt die Kinder an die Musikschulen Mengen, Pfullendorf und Sigmaringen. Der Unterricht wird dort von ausgebildeten Musiklehrerinnen und Musiklehrern übernommen. Das Schuljahr beginnt zum 1. Oktober und endet zum 30. September jeden Jahres. Der Unterricht findet entweder in Krauchenwies oder direkt in einer der Musikschulen in Mengen, Pfullendorf oder Sigmaringen, wöchentlich statt. In den Schulferien findet kein Unterricht statt. Die An- und Abmeldungen müssen bei den Jugendleitern des Musikvereins abgegeben werden. Die Abgabe ist jeweils nur bis zum 20.06 jeden Jahres möglich. Ein entsprechender Infotermin bzw. eine Schnupperprobe für Kinder und Eltern findet jeweils vor dem Abgabetermin statt. Die Ausbildung wird von der Gemeinde Krauchenwies bezuschusst, somit muss von den Eltern nur noch ein geringer Teil der Gebühren übernommen werden. Die Gebühren sind der aktuellen Schul- und Schulgeldordnung zu entnehmen und werden für 12 Monate erhoben. Der MV Hausen a.A. stellt bei Bedarf Mietinstrumente zur Verfügung. Diese können mindestens 2 Jahre ausgeliehen werden. Das Mietverhältnis kann verlängert werden, wenn genügend Instrumente für nachkommende Schüler vorhanden sind. Die Instrumentenmiete beträgt derzeit 10€ im Vierteljahr.


Musikalische Früherziehung - Flötenunterricht

Die Ausbildung wird direkt über den Musikverein Hausen a.A. organisiert und geleitet. Das Schuljahr beginnt zum 1. Oktober und endet zum 30. September jeden Jahres. Der Unterricht findet wöchentlich statt, in den Schulferein findet kein Unterricht statt. Die An- und Abmeldungen müssen bei den Jugendleitern des Musikvereins abgegeben werden. Ein entsprechender Infotermin bzw. eine Schnupperprobe für Kinder und Eltern findet im September jeden Jahres statt. Die Ausbildung wird von der Gemeinde Krauchenwies bezuschusst. Somit muss von den Eltern nur noch ein geringer Teil der Gebühren übernommen werden. Die Gebühren sind der aktuellen Schul- und Schulgeldordnung zu entnehmen und werden für 12 Monate erhoben.